Bestattungsvorsorge

Zu Lebzeiten entscheiden - Angehörige entlasten

Sich zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod auseinander zu setzen ist eine schwierige Aufgabe, so wird einem die eigene Endlichkeit nur zu bewusst. Dennoch sind die Entscheidungen welche wir zu Lebzeiten bewusst treffen eine große Entlastung für die Menschen aus unserem direkten Umfeld. Viele Angehörige sind mit den zu treffenden Entscheidungen überfordert und sind Dankbar wenn eine Vorsorge und eine Formulierung der Wünsche bereits vollzogen wurde.

Vorsorgen heißt demnach auch Entlasten und Beistehen über den eignenen Tod hinaus.

 

Bestattungsvorsorge - Was kann geregelt werden?

  • die Bestattungsart
  • den gewünschten Sarg oder ggf. die Urne
  • den Friedhof und die Grabstelle
  • die Pflege und Gestaltung des Grabes
  • alle Abläufe und Einzelheiten der Trauerfeier  (Trauerrede, Dekoration, Musik, Blumenschmuck etc.)
  • den finanziellen Rahmen der Bestattungskosten
  • persönliche Wünsche

Vertrag

Eine Vorsorge wird gemeinsam in einem ausführlichen Beratungsgespräch auf den Weg gebracht. Hierbei halten wir alle wichtigen Punkte gemeinsam fest, im Anschluß ermitteln wir die zu erwartenden Kosten und erstellen Ihnen eine Vorsorgemappe, welche persönlich auf den einzelnen Vorsorgenden zugeschnitten ist.

Persönlicher Vorsorgeordner

Wir erstellen Ihnen einen kostenfreien und persönlichen Vorsorgeordner. In dem Sie nicht nur Ihre Verfügungen, Wünsche und Bestattungsvorsorgepapiere aufbewaren können. Sie können eben diesen, auch nutzen um alle wichtige Informationen zu ihrem persönlichen Umfeld niederzuschreiben. Beginnend natürlich mit den Papieren der Bestattungsvorsorge aber auch mit weiterführend mit allen wichtigen Informationen wie Vollmachten, Konten, Versicherungen und so weiter....

Treuhandvertrag
Logo der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG in grüner und roter Farbgestaltung mit Unternehmensnamen.

Mit einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag können Sie einen bestimmten Geldbetrag zweckgebunden für Ihre Bestattung hinterlegen. In der Regel wird der Betrag aus der Kosten- und Leistungsaufstellung zzgl. eines Sicherheitsbetrages als Einmalzahlung angelegt. Ihr Geld wird von der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet und im Sterbefall an das genannte Bestattungsunternehmen überwiesen. Für die Auszahlung muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Das angelegte Guthaben, soweit angemessen, ist vor dem Zugriff Dritter geschützt.