Reerdigung – Abschied im Kreislauf der Natur

Die Reerdigung ist eine moderne und naturnahe Bestattungsform, bei der der menschliche Körper innerhalb weniger Wochen zu fruchtbarer Erde wird. Dieser Prozess orientiert sich an natürlichen Kreisläufen und stellt eine bewusste Alternative zur Erd- und Feuerbestattung dar. Viele Menschen empfinden die Reerdigung als einen nachhaltigen und achtsamen Abschied, der Verbundenheit mit der Natur ausdrückt.

Was ist eine Reerdigung

Die Reerdigung ist eine moderne und naturnahe Bestattungsform, bei der der menschliche Körper innerhalb eines kontrollierten Prozesses zu fruchtbarer Erde wird. Sie orientiert sich an natürlichen Zersetzungsprozessen und versteht den Tod als Teil des ökologischen Kreislaufs von Werden und Vergehen. Viele Menschen empfinden die Reerdigung als besonders achtsame und nachhaltige Alternative zu klassischen Bestattungsformen wie der Erd- oder Feuerbestattung.

Im Rahmen der Reerdigung wird der Verstorbene in einem speziellen Behältnis gebettet, in dem durch natürliche Materialien, Sauerstoffzufuhr und mikrobiologische Vorgänge ein beschleunigter, aber schonender Prozess der Rückführung in die Natur stattfindet. Innerhalb weniger Wochen entsteht dabei nährstoffreiche Erde. Diese kann später an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt werden und dient als stiller Ort des Gedenkens.

Die Reerdigung steht für einen bewussten Umgang mit Ressourcen und für den Wunsch, auch über den Tod hinaus im Einklang mit der Natur zu bleiben. Sie verbindet Würde, Nachhaltigkeit und einen neuen Blick auf Abschied und Erinnerung.

Ablauf der Reerdigung

Der Ablauf einer Reerdigung folgt einem klar strukturierten und würdevollen Prozess, der sich an natürlichen Zersetzungsvorgängen orientiert und zugleich höchsten ethischen und organisatorischen Standards entspricht. Ziel ist es, den Verstorbenen behutsam und im Einklang mit der Natur in den natürlichen Kreislauf zurückzuführen.

Nach dem Tod wird der Verstorbene zunächst würdevoll versorgt und für die Reerdigung vorbereitet. Anschließend erfolgt die Überführung in eine speziell dafür vorgesehene Einrichtung. Dort wird der Körper in ein natürliches Behältnis gebettet, das ausschließlich aus organischen Materialien besteht. Durch die gezielte Zufuhr von Sauerstoff, Wärme und natürlichen Mikroorganismen beginnt ein kontrollierter, beschleunigter Prozess der Umwandlung.

Innerhalb weniger Wochen wird der Körper vollständig zu fruchtbarer Erde transformiert. Dieser Vorgang geschieht ohne Verbrennung und ohne den Einsatz chemischer Stoffe. Nach Abschluss des Prozesses wird die entstandene Erde gesiebt und vorbereitet. Sie kann anschließend an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt werden und dient als stiller Ort des Gedenkens.

Während des gesamten Ablaufs ist eine persönliche Abschiednahme möglich. Angehörige haben die Gelegenheit, den Prozess bewusst zu begleiten und den Abschied individuell zu gestalten. Wir stehen Ihnen in jeder Phase beratend zur Seite, erklären die einzelnen Schritte transparent und sorgen für einen würdevollen, respektvollen Rahmen.

Die Reerdigung verbindet einen klaren Ablauf mit dem Gedanken der Nachhaltigkeit und bietet eine alternative Form des Abschieds, die Natur, Verantwortung und Erinnerung miteinander vereint.

Wo ist eine Reerdigung möglich?

Die Reerdigung ist eine noch junge Bestattungsform und aktuell nicht flächendeckend verfügbar. Sie kann nur in dafür zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden, die die technischen, hygienischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Ob und wo eine Reerdigung möglich ist, hängt unter anderem von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab.

Nach Abschluss des Reerdigungsprozesses wird die entstandene Erde an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt. Dies kann – je nach regionalen Regelungen – auf speziellen Grabflächen oder auf dafür vorgesehenen Friedhofsarealen erfolgen. Wir informieren Sie transparent über die aktuell bestehenden Möglichkeiten und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und wie eine Reerdigung realisierbar ist.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Reerdigung?

GrundlageWelche Voraussetzungen gibt es für eine Reerdigung? für eine Reerdigung ist in erster Linie der Wille des Verstorbenen. Idealerweise wurde dieser Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festgehalten, zum Beispiel im Rahmen einer Bestattungsvorsorge. Ist kein ausdrücklicher Wille dokumentiert oder bekannt, können die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden.

Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem die Genehmigung der zuständigen Behörden sowie die Durchführung in einer zugelassenen Einrichtung. Auch organisatorische Aspekte wie Überführung, Terminplanung und spätere Beisetzung werden im Vorfeld sorgfältig abgestimmt. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess, klären offene Fragen und übernehmen die notwendigen Abstimmungen.

Reerdigung im Vergleich zur Erd- und Feuerbestattung

Die Reerdigung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der klassischen Erd- und Feuerbestattung. Während bei der Erdbestattung der Körper in einem Sarg beigesetzt wird und bei der Feuerbestattung eine Einäscherung erfolgt, basiert die Reerdigung auf einem natürlichen, mikrobiologischen Umwandlungsprozess ohne Verbrennung.

Viele Menschen empfinden die Reerdigung als besonders nachhaltige Bestattungsform, da sie den Kreislauf der Natur in den Mittelpunkt stellt und Ressourcen schont. Gleichzeitig bietet sie – ähnlich wie andere Bestattungsarten – Raum für persönliche Abschiednahme und individuelle Formen des Gedenkens. Welche Bestattungsform die richtige ist, hängt stets von den persönlichen Überzeugungen, Wünschen und Lebensvorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen ab.

Kann ich in Hessen die „neue Erde“ aus einer Reerdigung beisetzen?

Derzeit ist die Reerdigung in Hessen rechtlich nicht möglich. Die Reerdigung – bei der ein menschlicher Körper in einem kontrollierten biologischen Prozess zu fruchtbarer Erde wird – wird in Deutschland bislang rechtlich nur in sehr wenigen Bundesländern angeboten, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dort existieren dafür genehmigte Einrichtungen (sogenannte Alvarien), in denen der Körper in einem speziellen Kokon zu Erde transformiert wird. 

In Hessen gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage oder behördliche Zulassung, die eine Reerdigung oder die Beisetzung der daraus entstehenden Erde ausdrücklich erlaubt. Das hessische Bestattungsgesetz regelt weiterhin die klassischen Bestattungsformen, und alternative Verfahren wie die Reerdigung sind aktuell nicht in das Landesrecht aufgenommen worden