Bestattungsvorsorge
Zu Lebzeiten entscheiden - Angehörige entlasten
Sich zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod auseinander zu setzen ist eine schwierige Aufgabe, so wird einem die eigene Endlichkeit nur zu bewusst. Dennoch sind die Entscheidungen welche wir zu Lebzeiten bewusst treffen eine große Entlastung für die Menschen aus unserem direkten Umfeld. Viele Angehörige sind mit den zu treffenden Entscheidungen überfordert und sind Dankbar wenn eine Vorsorge und eine Formulierung der Wünsche bereits vollzogen wurde.
Vorsorgen heißt demnach auch Entlasten und Beistehen über den eignenen Tod hinaus.
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Sicherheit für die ,zu Lebzeiten, entschiedenen Wünsche zur eigenen Bestattung.
Entlastung der Angehörigen - welche durch die bereits getroffenen Entscheidungen entsteht. Ihre Angehörigen haben mehr Zeit zum Trauern.
Sie benennen uns einen Ansprechpartner, mit dem wir im Trauerfall die weiteren Schritte besprechen können (z.B. Datum der Bestattung, …).
Schutz des angelegten Geldes, für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen.
Bestattungsvorsorge - Was kann geregelt werden?
- die Bestattungsart
- den gewünschten Sarg oder ggf. die Urne
- den Friedhof und die Grabstelle
- die Pflege und Gestaltung des Grabes
- alle Abläufe und Einzelheiten der Trauerfeier (Trauerrede, Dekoration, Musik, Blumenschmuck etc.)
- den finanziellen Rahmen der Bestattungskosten
- persönliche Wünsche
Vertrag
Eine Vorsorge wird gemeinsam in einem ausführlichen Beratungsgespräch auf den Weg gebracht. Hierbei halten wir alle wichtigen Punkte gemeinsam fest, im Anschluß ermitteln wir die zu erwartenden Kosten und erstellen Ihnen eine Vorsorgemappe, welche persönlich auf den einzelnen Vorsorgenden zugeschnitten ist.
Um die Bestattungskosten zu ermitteln, werden die Einzelheiten der Bestattung in einer Kosten- und Leistungsaufstellung festgehalten. Eine angemessene Bestattungsvorsorge umfasst die Kosten für die Bestattungsdienstdienstleistung, den Erwerb und die Herrichtung der Grabstelle, den Grabstein und die Grabpflege.
Wir klären Sie auf, welche Form der Finanzierung – abhängig von Alter und Lebenssituation – für Sie die passende ist. Wir können Ihnen einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag anbieten.
Sie benennen uns einen Ansprechpartner, mit dem wir im Trauerfall die weiteren Schritte besprechen können (z.B. Datum der Bestattung, …).
Regelung des Ãœberschusses aus der finanziellen Absicherung
Treuhandvertrag
Mit einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag können Sie einen bestimmten Geldbetrag zweckgebunden für Ihre Bestattung hinterlegen. In der Regel wird der Betrag aus der Kosten- und Leistungsaufstellung zzgl. eines Sicherheitsbetrages als Einmalzahlung angelegt. Ihr Geld wird von der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet und im Sterbefall an das genannte Bestattungsunternehmen überwiesen. Für die Auszahlung muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Das angelegte Guthaben, soweit angemessen, ist vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Mit einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag können Sie einen bestimmten Geldbetrag zweckgebunden für Ihre Bestattung hinterlegen. In der Regel wird der Betrag aus der Kosten- und Leistungsaufstellung zzgl. eines Sicherheitsbetrages als Einmalzahlung angelegt. Ihr Geld wird von der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet und im Sterbefall an das genannte Bestattungsunternehmen überwiesen. Für die Auszahlung muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Das angelegte Guthaben, soweit angemessen, ist vor dem Zugriff Dritter geschützt.