Feuerbestattung

Eine Bestattung einer Urne setzt immer auch die Kremierung des Verstorbenen vorraus. Der Verstorbene wird so nach seiner Versorgung und der Einbettung in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Eine Beisetzung der Asche unterliegt in Deutschland klaren Regeln. So gilt auch hier die Friedhofspflicht. Sie können sich demnach für einen Friedhof oder Bestattungswald entscheiden.  Es gibt nach der Einäscherung vielfältige Möglichkeiten, welche gut miteinander abzuwegen sind.

Maßgeblich für diese Bestattungsform ist die Einäscherung und der grundsätzliche Wille des Verstorbenen für eine Feuerbestattung. Ist dieser Wunsch des Verstorbenen zu Lebzeiten nicht in Form einer (schriftlichen oder mündlichen) Willenserklärung getroffen worden oder unbekannt, können die Angehörigen sich dennoch für eine Feuerbestattung entscheiden.

Eine individuelle Abschiednahme vor der Überführung in das Krematorium ist grundsätzlich möglich.

Feuerbestattung

Vor einer Einäscherung  erfolgt die Versorgung des Verstorbenen und die Einbettung durch uns. Außerdem wird eine sogenannte zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt durchgeführt. Auf diese Weise soll eine unnatürliche Todesursache ausgeschlossen werden. Welche nach der Einäscherung nicht mehr festgestellt werden kann.

 

Der Abschied

Der Abschied und die Trauerfeier mit einer Urne bringt vielerlei Möglichkeiten mit. Die Abschiedsfeier in der wir gemeinsam den letzte Weg des Verstorbenen gehen wollen um  seiner zu gedenken. So individuell das Leben so individuell können diese letzten Andachten sein. Wir wollen sie gerne dabei Unterstützen einen guten Weg für diesen Moment zu organisieren. Gemeinsam einen gute Weg finden und die Wunsche des Verstorbenen, sofern dieser zu Lebzeiten welche geäußert hat, und die der Angehörigen verwirklichen.

Wir stehen Ihnen zur Seite.